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Abgaben & Tarife

Flugblattwerbung

Die Bewilligung (Bescheid) erfolgt gemäß § 82 (1) und (5) der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO, BGBl. Nr. 159/1960, i.d.g.F., in Verbindung mit § 83 leg. 

Kosten:
Bundesgebühr: € 14,30
Verwaltungsabgabe ab 05. 2020: 1 Tag à  € 22,30  
pro angefangenem Monat € 44,40   
Höchstausmaß € 100,00

Für die Verteilung der Flugblattwerbung wird eine Reinigungsgebühr in der Höhe von € 100,- bis 1000 Stück verrechnet. Ab 1001 Stück wird pro Blatt ein Betrag von € 0,10 verrechnet

Friedhöfe

Verordnung des Gemeinderates vom 25.04.2024
Friedhofserhaltungsgebühr Dauer: 1 Jahr
ab 01.01.2025 € 21,00
ab 01.01.2026 € 22,10
   
Grabstättengebühr Dauer: 10 Jahre
ab 01.01.2025  
Einzelgrab (Breite 1,10 m) € 136,50
Familiengrab (Breite 2,30 m) € 262,50
ab 01.01.2026  
Einzelgrab (Breite 1,10 m) € 143,30
Familiengrab (Breite 2,30 m) € 275,60
   
Urnengräbergebühr (Nische oder Stele) Dauer: 10 Jahre
ab 01.01.2025 € 330,80
ab 01.01.2026 € 347,30
   
Nutzung Aufbahrungshalle je Aufbahrung
ab 01.01.2025  
Halle Ledenitzen € 165,40
Hallen Latschach, Finkenstein und Fürnitz € 132,30
ab 01.01.2026  
Halle Ledenitzen € 173,60
Hallen Latschach, Finkenstein und Fürnitz € 138,90

Grundsteuer

Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom 30.01.1992
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 500,00 v. H. des Messbetrages
Sonstige Grundstücke: 500,00 v. H. des Messbetrages

Kindergarten

Beiträge Kindergärten

ganztägige Verpflegung: € 90,00 pro Kind und Monat
halbtägige Verpflegung: € 80,00 pro Kind und Monat
Bastelbeitrag: € 5,00 pro Kind und Monat

Kulturhäuser

Kulturhaus Ledenitzen

  Miete Heizung Gesamt
Einheimische Vereine und Private € 115,00 € 50,00 € 165,00
Auswärtige Vereine und Private € 165,00 € 60,00 € 225,00
       
Tanzveranstaltungen      
einheim. Vereine u. Private € 240,00 € 80,00 € 320,00
auswärtige Vereine u. Private € 370,00 € 100,00 € 470,00
       
Tagesproben - Vereine, Ausstellungen, Versammlungen € 60,00 € 35,00 € 95,00
       
Vorraum      
Versammlungen € 20,00 € 15,00 € 35,00
Sonstige Feiern € 50,00 € 35,00 € 85,00

Kulturhaus Latschach

Tarife für Saalmieten und Heizung exkl. Betriebskosten und Kaution (auf Anfrage) (GR-Beschluss v. 16.12.2004) ab 01.01.2005
Einheimische Vereine und Private Miete Heizung Gesamt
kleiner Saal € 55,00 € 30,00 € 85,00
großer Saal € 125,00 € 60,00 € 185,00
großer und kleiner Saal € 170,00 € 80,00 € 250,00
       
Auswärtige Vereine und Private      
kleiner Saal € 70,00 € 40,00 € 110,00
großer Saal € 165,00 € 70,00 € 235,00
großer und kleiner Saal € 230,00 € 110,00 € 340,00
       
Tanzveranstaltungen      
einheim. Vereine u. Private € 280,00 € 80,00 € 360,00
auswärtige Vereine u. Private € 370,00 € 110,00 € 480,00
       
Vorträge, Versammlungen und dgl.      
kleiner Saal € 50,00 € 20,00 € 70,00
großer Saal € 70,00 € 30,00 € 100,00
       
Ausstellungen € 60,00 € 30,00 € 90,00

Müllgebühren

Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2021
Müllgebühren - Müllsack (Sonderbereich): € 1,40 je Entleerung
Müllgebühren - Zusatzmüllsack (Normalbereich): € 2,60 je Entleerung
Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2021
Müllgebühren 120 l Müllbehälter € 5,20 je Entleerung
Müllgebühren 240 l Müllbehälter € 10,40 je Entleerung
Müllgebühren 1100 l Müllbehälter € 47,00 je Entleerung
Müllgebühren - Biotonne 120 l € 2,25 je Entleerung
Müllgebühren - Biotonne 240 l € 4,50 je Entleerung
Müllgebühren - Biotonne1100 l € 20,58 je Entleerung
Bereitstellungsgebühr 120 l € 78,00 pro Jahr
Bereitstellungsgebühr 240 l € 156,00 pro Jahr
Bereitstellungsgebühr 1100 l € 714,00 pro Jahr
Bereitstellungsgebühr Sonderbereich je Objekt € 78,00 pro Jahr

Kanalgebühren

Verordnung des Gemeinderates vom 11. Juni 2025
Kanalanschlussbeiträge € 3.500,00 je BWE
Verordnung des Gemeinderates vom 18.09.2025
Kanalbenützungsgebühren 1.10.2025 - 30.09.2026 € 2,20 je m3 Wasser
Kanalbenützungsgebühren 1.10.2026 - 30.09.2027 € 2,30 je m3 Wasser
Kanalbenützungsgebühren ab 1.10.2027 € 2,40 je m3 Wasser
Verordnung des Gemeinderates vom 18.09.2025. Die Bereitstellungsgebühr beträgt jedenfalls eine Bewertungseinheit.
Bereitstellungsgebühr 1.10.2025 - 30.09.2026 € 136,50
Bereitstellungsgebühr 1.10.2026 - 30.09.2027 € 138,50
Bereitstellungsgebühr ab 1. Oktober 2027 € 140,50

Wassergebühren

Verordnung des Gemeinderates vom 29. Juni 2023
Wasseranschlussbeiträge für Anlage Faaker See Gebiet € 2.300,00 je BWE

Wasserbezugsgebühren

Wasserversorgungsverband Faaker See Gebiet - Versorgungsbereich Ledenitzen 

Der Gebührensatz beträgt inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:

a) vom 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026: 2,04 Euro

b) vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027: 2,09 Euro

c) vom 1. Oktober 2027 bis 30. September 2028 2,15 Euro

d) ab 1. Oktober 2028: 2,20 Euro



Verordnung des Gemeinderates vom 29. Juni 2023

Strandbad Faak am See

Tarifliste

Kabine € 3,00
Liegestühle u. Sonnenschirme € 3,50
Tretboot je Stunde € 9,00
Tischtennis ½ Stunde € 2,00
Tischtennis 1 Stunde € 4,00

Eintritt Erwachsene: ab 16 Jahren

Erwachsene ganztägig € 5,00
Erwachsene halbtägig ab 13:00 Uhr € 4,50
Erwachsene ab 16:00 Uhr € 3,00
Saisonkarte ab 16:00 Uhr € 30,00
Saisonkarte für Erwachsene mit Lichtbild, nicht übertragbar, ohne Kabine € 60,00
Saisonkarte für zwei Personen mit Kabine € 160,00

Eintritt Kinder und Jugendliche: 6-15 Jahre,

Kinder ganztägig € 1,50
Kinder halbtägig ab 13:00 Uhr € 1,00
Kinder ab 16:00 Uhr € 0,50
Saisonkarte ab 16:00 Uhr € 10,00
Saisonkarte für Kinder & Schüler, nicht über tragbar, mit Lichtbild, ohne Kabine € 25,00

Wochen- und Saisonkarten:

1 Wochenkarte € 40,00
jede weitere Person € 30,00
jedes Kind € 10,00
 
2 Wochenkarte € 80,00
jede weitere Person € 50,00
jedes Kind € 20,00
 
3 Wochenkarte € 100,00
jede weitere Person € 60,00
jedes Kind € 25,00
 
4 Wochenkarte € 120,00
jede weitere Person € 70,00
jedes Kind € 25,00
 
Saisonkarte für vier Personen mit Kabine € 310,00
jede weitere Person (max. 2) € 80,00
jedes weitere Kind (max. 2) € 50,00
Z-Schrank (nur in Verbindung mit Saisonkarte) € 35,00

Plakatierung

Ankündigungsunternehmen der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See
Marktstraße 21, 9584 Finkenstein

1/1 Bogen    A1   60 x 80 max.

Privat:                                                              Für Vereine aus der Gemeinde Finkenstein:

10 Tage / 1 Stk. / € 2,21                                  10 Tage / 1 Stk. / € 1,64

15 Tage / 1 Stk. / € 2,77                                  15 Tage / 1 Stk. / € 2,15

30 Tage / 1 Stk. / € 3,16                                  30 Tage / 1 Stk. / € 2,77

Achtung: In den Sommermonaten Juni, Juli und August wird nur der 1/1 Bogen A1 für die Berechnung herangezogen.

 

½ Bogen    A2   40 x 60 max.  

Privat:                                                              Für Vereine aus der Gemeinde Finkenstein:

10 Tage / 1 Stk. / € 1,66                                  10 Tage / 1 Stk. / € 1,51

15 Tage / 1 Stk. / € 1,90                                  15 Tage / 1 Stk. / € 1,64

30 Tage / 1 Stk. / € 2,15                                  30 Tage / 1 Stk. / € 1,90

Dauerplakate (nur für Gewerbebetriebe von Mai bis September)

30 Tage / 1 Stück / € 8,20

 

  • Anbringung der Plakate:
    • Die Plakate werden wöchentlich einmal und ausschließlich von den Mitarbeitern der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See angebracht. Die Positionierung erfolgt nach Maßgabe und den vorhandenen Plätzen.
  • Abgabe der Plakate:
    • Plakate müssen eine Woche vor dem gewünschten Plakatierungszeitraum im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes Finkenstein am Faaker See abgegeben werden.
  • Abrechnung:
    • Die Verrechnung erfolgt nach Beendigung der Plakatierung. Der Betrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung und unter Verwendung des angefügten Zahlscheins beglichen werden.
  • Tarife:
    • Der Stückpreis der Plakate beinhaltet eine Werbeabgabe von 5 % sowie 20 % Mehrwertsteuer.
  • Falls noch Fragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden, stehen wir Ihnen gerne während unserer Amtszeiten zur Verfügung!

Orts- und Nächtigungstaxe

Ortstaxe in der Hauptsaison (01.07.-15.09.):                                                   € 2,00

Ortstaxe in der Nebensaison (16.09.-30.06.):                                                  € 1,50

Verordnung des Gemeinderates vom 7.11.2024

 

Die Nächtigungstaxe (Landesabgabe) beträgt € 0,70 pro abgabepflichtiger Person und Nacht
und ist in den oben angeführten Ortstaxentarifen nicht inkludiert.

Zweitwohnsitz

Verordnung des Gemeinderates vom 16.12.2021
Wohnnutzfläche bis 30 m2: 11,80 €/Monat
Wohnnutzfläche über 30 m2 - 60 m2: 23,60 €/Monat
Wohnnutzfläche über 60 m2 - 90 m2: 41,30 €/Monat
Wohnnutzfläche über 90 m2: 64,80 €/Monat
   

pauschalierte Ortstaxe

Gemäß §§ 3 und 4 des Kärntner Orts und Nächtigungstaxengesetzes sind Eigentümer von Ferienwohnungen, -häusern und Mieter von Stellflächen dauernd abgestellter Wohnwägen verpflichtet, eine jährliche pauschalierte Ortstaxe (POT) zu entrichten. Die Höhe des Pauschalbetrages ergibt sich aus der Vervielfachung der im Gemeindegebiet jeweils im Jahresdurchschnitt zu entrichtenden Abgabe mit einer durchschnittlichen Nächtigungszahl.

Für das Gebiet der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See beträgt der Jahresdurchschnitt der Ortstaxe EUR 1,60 und sind demnach nachstehende Pauschalbeträge zu entrichten:

 

WohnnutzflächeVervielfachungJahresbetrag
bis zu 60m²100EUR 160,00
von mehr 60m² bis 100m²150EUR 240,00
mehr als 100m²200EUR 320,00

 

Die pauschalierte Abgabe ist jeweils am 1. Dezember eines jeden Jahres fällig.

 

pauschalierte Nächtigungstaxe

Basierend auf den Bestimmungen der pauschalierten Ortstaxe ist auch die pauschalierte Nächtigungstaxe zu ermitteln. Diese Landesabgabe wird von den Gemeinden, gemeinsam mit der POT eingehoben und beläuft sich auf EUR 0,70. Auch hier sind wieder die oben angeführten Vervielfachungen anzuwenden:

 

WohnnutzflächeVervielfachungJahresbetrag
bis zu 60m²100EUR 70,00
von mehr 60m² bis 100m²150EUR 105,00
mehr als 100m²200EUR 140,00

 

Die pauschalierte Nächtigungstaxe ist jeweils am 1. Dezember eines jeden Jahres fällig.