Kärnten Bonus Plus 2023

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Die Kärntner Landesregierung sieht es als klare solidarische Aufgabe, jene zu unterstützen, die finanzielle Hilfe in dieser Teuerungswelle besonders benötigen. Der Kärnten Bonus kommt rund 70.000 Haushalten zugute. Die Auszahlungssumme wird sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen.

 

Anspruchsberechtigt sind:

Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die bereits eine soziale Leistung des Landes Kärnten (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage etc.) erhalten.

Außerdem Personen bzw. Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 1.600 Euro (Alleinstehend/ Alleinerziehend) bzw. von 2.400 Euro (Paar).

Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto.

Alleinerziehende werden besonders berücksichtig, für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 700 Euro.

Das Ende der Antragsfrist für den Kärnten Bonus Plus ist der 30.04.2023.

Unter diesem Link erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung: ​https://www.ktn.gv.at/Service/kaerntenbonus​​​

Die Förderungsabwicklung erfolgt über 3 Schienen:

1. Schiene - Direkte Zuerkennung des Kärnten Bonus Plus an alle Kärntnerinnen und Kärntner, die eine soziale Förderung - Diese Haushalte erhalten automatisch die Förderung

2. Schiene - Kärnten-Bonus-Plus-Online-Portal (wird ab 31.01.2023 zur Verfügung stehen)

3. Schiene - Persönliche Antragstellung bei der Hauptwohnsitzgemeinde - Für jenen Personenkreis, welcher über keine IT-Kenntnisse oder IT-Unterstützung verfügt. 

Bitte beachten Sie dazu, dass hier eine Terminvereinbarung am Marktgemeindeamt Finkenstein am Faaker See unter der Telefonnummer 04254 2690 DW 9, 34 oder 36 (Bürgerservice) erforderlich ist. Dies dient der besseren Vorabinformation erspart Ihnen unnötige Wartezeiten.

Allgemeine Informationen zum Kärnten Bonus PLUS 2023 erhalten Sie beim Bürgerservice der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See.