Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für finkenstein.gv.at .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.1.1: Non-text Content – Nicht alle Bilder auf der Website verfügen über geeignete Alternativtexte. Fehlende oder unzureichende Alternativtexte können dazu führen, dass wesentliche Informationen von Nutzer*innen von Screenreadern nicht wahrgenommen werden.
- 1.3.1: Info und Beziehungen – Die Hierarchie der Überschriften auf der Website ist nicht konsequent eingehalten. Überschriftenebenen werden teilweise übersprungen oder in einer nicht logischen Reihenfolge verwendet. Dies kann die Navigation für Screenreader-Nutzer*innen erschweren, da sie sich auf eine klare Struktur verlassen, um Inhalte effizient zu erfassen.
- 1.4.5: Images of Text – Auf der Webseite sind vereinzelt Bilder enthalten, die textuelle Informationen darstellen. Diese Texte sind nicht immer als alternative Textbeschreibungen hinterlegt und somit nicht für Screenreader zugänglich.
- 1.4.12: Text Spacing – Die Website unterstützt aktuell nicht in vollem Umfang die Anpassung von Zeilenhöhe, Zeichenabstand, Wortabstand oder Absatzabstand gemäß den Anforderungen der Barrierefreiheitsrichtlinien. Dies kann die Lesbarkeit für einige Nutzer*innen mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen beeinträchtigen.
- 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einige Links auf der Website sind nicht ausreichend beschrieben, sodass ihr Zweck nicht immer klar erkennbar ist, insbesondere für Nutzer*innen von Screenreadern. Dadurch kann die Navigation erschwert sein.
- 2.4.7: Focus Visible – Die sichtbare Hervorhebung des Tastaturfokus ist auf den Buttons der News- und Termin-Detailseiten, welche für die Rückführung auf die Übesichtsseite verantwortlich sind, unzureichend.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige auf der Website bereitgestellte Dokumente (z. B. PDF- oder Office-Dateien) wurden nicht in einem barrierefreien Format erstellt und sind daher nicht maschinenlesbar. Dies betrifft insbesondere ältere Dateien sowie Dokumente, die uns von externen Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dateien würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.03.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.03.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an: Johannes Hassler johannes.hassler@ktn.gde.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.