Wahlen und Volksbegehren
Volksbefragung in Kärnten zum Thema Windräder
Kundmachung der Verordnung
79. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, Zl. 01-W-WAHL-43784/2024-10, über die Ausschreibung einer Volksbefragung
Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 lit. b und 9 Abs. 1 bis 6 des Kärntner Volksbefragungsgesetzes, LGBl. Nr. 30/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2023, wird verordnet:
1. Für Sonntag, den 12. Jänner 2025, wird eine Volksbefragung angeordnet.
2. Die Volksbefragung hat folgende Frage zum Gegenstand:
„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
3. Als Abstimmungsgebiet wird das ganze Bundesland Kärnten festgelegt.
4. Als Stichtag für die Volksbefragung wird der 22. Oktober 2024 festgelegt.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Mag. Dr. Kaiser
Aktuelle Volksbegehren
Derzeit liegen keine Volksbegehren zur Eintragung auf.