finkenstein

Wahlen und Volksbegehren

Volksbefragung in Kärnten zum Thema Windräder

Kundmachung der Verordnung

79. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, Zl. 01-W-WAHL-43784/2024-10, über die Ausschreibung einer Volksbefragung

Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 lit. b und 9 Abs. 1 bis 6 des Kärntner Volksbefragungsgesetzes, LGBl. Nr. 30/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2023, wird verordnet:
1. Für Sonntag, den 12. Jänner 2025, wird eine Volksbefragung angeordnet.
2. Die Volksbefragung hat folgende Frage zum Gegenstand:
„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
3. Als Abstimmungsgebiet wird das ganze Bundesland Kärnten festgelegt.
4. Als Stichtag für die Volksbefragung wird der 22. Oktober 2024 festgelegt.

Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Mag. Dr. Kaiser

 

Kundmachung der Verordnung

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Kundmachung über die Festsetzung der Wahlsprengel, der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit für die Volksbefragung am 12. Jänner 2025

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Aktuelle Volksbegehren

Derzeit liegen keine Volksbegehren zur Eintragung auf.