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08.07.2026: Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See vom 23.04.2026, Zahl: 030/st/VO380, über Übernahme von privatem Eigentum der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See, in das öffentliche Wegenetz der Marktgemeinde Finkenstein am Faa
Kundmachung einer Baumaßnahme, KG Mallestig
Kundmachung - Die Gemeinde beabsichtigt, gem. Kärntner Straßengesetz ein in der Vermessungsurkunde von DI Helmuth Thalmann (GZ 543-1/2026) ausgewiesenes Trennstück in der KG 75428 Mallestig in das öffentl. Gut mit Widmung zum Gemeingebrauch zu übernehmen.
29.06.2026: Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See vom 29.06.2026, Zahl: 030/DIKel/stvo-vo26-19, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs auf öffentlichen Wegen im Gemeindegebiet erlassen werden
25.06.2026: Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Finkenstein vom 23.06.2026, Zahl: 030/DIKel/stvo-vo26-18, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs auf öffentlichen Wegen im Gemeindegebiet erlassen werden
23.06.2026: Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See vom 23.06.2026, Zahl: 030/DIKel/stvo-vo26-17, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs auf öffentlichen Wegen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde
Kundmachung der Auflassung von öffentlichem Gut mit gleichzeitiger Entwidmung aus dem Gemeingebrauch in der KG 75305 Ferlach
Kundmachung der Übernahme von Trennstücken in der KG 75305 Ferlach mit gleichzeitiger Widmung zum Gemeingebrauch
16.06.2026: Kundmachung - Die Freigabe des Aufschließungsgebietes im Ausmaß von 844 m², festgelegt für eine Teil8äche der Parzelle 93/1, KG 75423 Korpitsch, lt. beiliegendem Lageplan, wird gemäß § 41 Abs. 1 Kärntner Raumordnungsgesetz 2021, in der Fassung des Gesetz
Kundmachung - Gemäß § 5 und § 22 des Kärntner Straßengesetzes 1991 (K-StrG.), LGBl. Nr. 72/1991, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt eine Teilfläche der Parzelle 1215/3, KG 75413, im Ausmaß von 1008m² als öffentliches Gut aufzulassen.
27.05.2026: Verordnung des Bürgermeisters vom 25.03.2026, Zahl: 030/DIKel/stvo-vo26-16, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs auf öffentlichen Wegen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Finkenstein, erlassen werden
21.04.2026: Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See vom 03.04.2025, Zl Tsche/DIKel/2024/030-IFBPL/2, mit welcher die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung „LEDENITZEN - LÄRCHENWEG“ erlassen wird
04.02.2026: Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Finkenstein vom 03.02.2026, Zahl: 030/DIKel/stvo-vo26-1, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs in der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See, erlassen werden
Kundmachung gem. § 13 Abs. 2 und 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF
03.05.2024: Verordnung straßenpolizeilicher Maßnahmen für den Bereich „Kanzianiberg“
Allgemeine Kundmachung gemäß §§ 41 und 42 Abs. 1 a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)